Jede Lieferanschrift (BG-15) muss einen Ländercode der Lieferanschrift (BT-80) enthalten.
Wenn ShipToTradeParty/PostalTradeAddress vorhanden ist, enthält die Lieferadresse kein nichtleeres CountryID. Die Länderangabe der Lieferadresse (BT-80) fehlt.
Der Ländercode bestimmt das Land der Lieferadresse und ist erforderlich, wenn eine Lieferadresse angegeben wird.
Die Rechnung enthält eine Lieferadresse ohne Länderangabe. Ergänzen Sie den Ländercode, damit die Lieferadresse vollständig ist.
- Prüfen Sie
ShipToTradeParty/PostalTradeAddress. - Ergänzen Sie dort
CountryIDmit dem Ländercode der Lieferadresse. - Prüfen Sie den Wert von
Party.Country. - Erzeugen Sie die Rechnung neu und prüfen Sie sie erneut.
<ram:ShipToTradeParty> <ram:PostalTradeAddress> <ram:CountryID/> </ram:PostalTradeAddress> </ram:ShipToTradeParty>
<ram:ShipToTradeParty> <ram:PostalTradeAddress> <ram:CountryID>DE</ram:CountryID> </ram:PostalTradeAddress> </ram:ShipToTradeParty>
Party.Country(ShipToTradeParty: BT-80)
Technische Details
Der XPath-Test ist erfüllt, wenn keine PostalTradeAddress vorhanden ist oder wenn bei vorhandener Adresse CountryID ungleich einer leeren Zeichenfolge ist.
Die Regel gilt für die Lieferadresse unter ShipToTradeParty in den Lieferdaten der Rechnung.
rule/@context)assert/@test)