Steuerpflichtigen Betrag mit höchstens zwei Nachkommastellen angeben

Fehler BR-DEC-19 EN 16931

Die zulässige maximale Anzahl von Dezimalstellen für den kategoriespezifischen Steuerbasisbetrag (BT-116) beträgt 2.

Pflichtregel: Solange sie verletzt ist, ist die Rechnung ungültig und wird von Validatoren abgewiesen.
Was nicht stimmt

Der Wert in ram:BasisAmount enthält mehr als zwei Zeichen nach dem Dezimalpunkt. Für den steuerpflichtigen Betrag (BT-116) sind höchstens zwei Nachkommastellen zulässig.

Was die Regel bedeutet

Die Begrenzung stellt sicher, dass der steuerpflichtige Betrag mit höchstens zwei Nachkommastellen angegeben wird.

Betroffene Felder BT-116
Bitte geben Sie den steuerpflichtigen Betrag mit höchstens zwei Nachkommastellen an

Der steuerpflichtige Betrag in ram:BasisAmount hat mehr als zwei Nachkommastellen. Passen Sie den Wert so an, dass höchstens zwei Stellen nach dem Dezimalpunkt stehen.

Was ist zu tun?
  1. Suchen Sie das betreffende ram:BasisAmount.
  2. Passen Sie den Wert so an, dass nach dem Dezimalpunkt höchstens zwei Stellen stehen.
  3. Erzeugen Sie die Rechnung neu und prüfen Sie sie erneut.
So sieht es aus
✗ Führt zur Meldung
<ram:BasisAmount>123.456</ram:BasisAmount>
✓ In Ordnung
<ram:BasisAmount>123.45</ram:BasisAmount>
Technische Details

Der Test zählt die Zeichen nach dem ersten Punkt in der Zeichenfolge von ram:BasisAmount und lässt höchstens zwei zu.

Wo die Regel greift

Die Regel gilt für ram:BasisAmount (BT-116) in der Umsatzsteueraufschlüsselung auf Dokumentenebene.

Originalmeldung aus dem Schematron
The allowed maximum number of decimals for the VAT category taxable amount (BT-116) is 2.
Kontext (rule/@context)
//ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:ApplicableTradeTax
Prüfausdruck (assert/@test)
string-length(substring-after(ram:BasisAmount,'.'))<=2